Allgemeines / 17.7.2019, 06:54 Uhr
ProstSchG zeigt erste Folgen
Kondom-Verweigerer zahlen 1000 Euro Bußgeld.
Das neue Prostituiertenschutzgesetz zeitigt erste Folgen:
23 Betreibern von Rotlichtbetrieben hat die Stadt die Genehmigung versagt.
Das seit Sommer 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz wird in Stuttgart inzwischen strenger umgesetzt. Von den rund 140 Rotlichtbetrieben, welche die Polizei 2017 registriert hatte, darunter Laufhäuser, Bordelle und Modellwohnungen, habe man 95 kontrolliert, sagt Albrecht Stadler, Abteilungsleiter beim Ordnungsamt.
Das sind mehr als die 76, die bei der Stadt einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis eingereicht haben.
Die Chancen der Betreiber, nach dem neuen Gesetz eine Betriebsgenehmigung zu bekommen, sind in Stuttgart nicht sehr groß, das zeigen die bisherigen Bescheide: 23 Anträge wurden schon abgelehnt. „Wir haben keine Erlaubnis erteilt“, so Stadler. Was nicht heißt, dass in den Häusern oder Wohnungen sogleich das rote Licht ausgeht. In 20 Fällen wurde Widerspruch eingelegt.
Die Stadt verzichtet, von Ausnahmen abgesehen, auf den Sofortvollzug, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Die eingelegten Rechtsmittel gegen die Schließungen haben somit aufschiebende Wirkung. Die juristischen Auseinandersetzungen können sich Jahre hinziehen. Auch die ersten Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Kondompflicht sind ergangen.
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